Zoll und Steuer
Innerhalb der EU fällt kein Zoll an und auch keine sonstigen Einfuhrabgaben.
Firmen aus Ländern der EU können sich die 19 % Umsatzsteuer erstatten lassen (Mindestbetrag 25 € im Jahr).
Ab einer Bestellung von 10 Artikeln können Unternehmer aus der EU die Rechnung gleich ohne Umsatzsteuer begleichen.
Dazu nennen Sie bitte Ihre USt-ID und fragen Sie nach einer gesonderten Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis:
Mail@Wundertuecher.de
Bei Lieferungen in die SCHWEIZ fallen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer nur dann an,
wenn deren Wert jeweils 5 CHF übersteigt.
Der Zollsatz beträgt 3 CHF / kg (ein HAD wiegt z.B. ca. 55-70 g),
der USt-Satz beträgt 7,6 % vom zu zahlenden Betrag.
Diese Gebühren trägt der Kunde.